Personal gesucht – kurzfristig gedacht oder langfristig gelöst?
Viele Unternehmen im Mittelstand kennen die Situation: Aufträge sind da, aber die Menschen fehlen, die sie erledigen. Ob am Steuer eines LKW, im Lager, in der Produktion oder in der Pflege – offene Stellen bleiben oft monatelang unbesetzt. Naheliegend scheint dann die schnelle Lösung über Zeitarbeit. Doch auf Dauer bleibt damit eine Lücke: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gehört nicht wirklich zu Ihrem Team.
Wir gehen bewusst einen anderen Weg. fachkraft-direktvermittlung.de ist keine Zeitarbeitsfirma und betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung. Wir vermitteln internationale Bewerberinnen und Bewerber direkt an Sie – Sie stellen ein, mit Ihrem eigenen Arbeitsvertrag.
Was Direktvermittlung von Zeitarbeit unterscheidet
Bei der Zeitarbeit ist die Person bei einem Personaldienstleister angestellt und wird Ihnen nur überlassen. Sie arbeitet bei Ihnen, ihr Arbeitgeber bleibt aber ein anderer.
Bei der Direktvermittlung ist das anders:
- Sie sind der Arbeitgeber. Die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter wird direkt bei Ihnen angestellt.
- Ihr Vertrag, Ihre Bedingungen. Sie gestalten den Arbeitsvertrag selbst und nach Ihren betrieblichen Regeln.
- Feste Bindung von Anfang an. Wer bei Ihnen angestellt ist, plant seine Zukunft in Ihrem Unternehmen – nicht bis zum nächsten Einsatz.
- Kein laufender Aufschlag. Sie zahlen keine dauerhafte Überlassungsvergütung an Dritte, sondern ein faires Stufenhonorar: 25 % bei Auftragserteilung, 25 % bei Arbeitsantritt und 50 % erst nach bestandener Probezeit.
Warum eine feste Einstellung sich lohnt
Gerade wenn Sie Menschen aus dem Ausland für Ihr Unternehmen gewinnen, ist eine feste Anstellung der richtige Rahmen. Wer für eine neue Stelle nach Deutschland zieht, braucht Planungssicherheit – für sich und oft auch für die Familie. Ein direkter Arbeitsvertrag mit Ihnen schafft diese Sicherheit und stärkt die Bindung an Ihren Betrieb.
Hinzu kommt: Für Arbeitskräfte aus Drittstaaten ist eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufenthaltsrechtlich in der Regel nicht vorgesehen. Visum und Aufenthaltstitel knüpfen an ein konkretes Arbeitsverhältnis bei einem konkreten Arbeitgeber an – also an Sie.
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Sie investieren in Einarbeitung und Teamaufbau, und dieses Wissen bleibt in Ihrem Unternehmen.
Auch Ihr Team spürt den Unterschied: Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit jemandem zusammen, der bleibt. Wissen wird weitergegeben, Abläufe spielen sich ein, Verantwortung wird übernommen. Das schafft Verlässlichkeit – im Betrieb und gegenüber Ihren Kunden.
Wie wir Sie unterstützen
Wir begleiten Sie von der Anforderung bis zum ersten Arbeitstag:
- Auswahl: Wir klären mit Ihnen Anforderungen, Qualifikation und Sprachkenntnisse und stellen Ihnen passende Bewerberinnen und Bewerber vor. Die Entscheidung treffen Sie.
- Visum und beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG): Mit Ihrer Vollmacht koordinieren wir das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde bis zur Vorabzustimmung.
- Anerkennung: Wir unterstützen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, wo sie für den Beruf erforderlich ist.
- Abstimmung mit Behörden: Wir stimmen die Schritte mit Botschaft bzw. Konsulat und Ausländerbehörde ab, damit Ihr neuer Mitarbeiter planbar bei Ihnen starten kann.
Für welche Stellen wir vermitteln
Unsere Schwerpunkte liegen bei:
- Berufskraftfahrern der Klassen C/CE (LKW-Fahrer) und D (Busfahrer)
- KEP-Fahrern
- Fachkräften für Lagerlogistik
- Produktionsfachkräften
- Pflege
- Elektro
- Physiotherapie
Wir arbeiten mit mittelständischen Arbeitgebern in Berlin und Brandenburg, perspektivisch auch bundesweit.
Häufige Fragen
Ist fachkraft-direktvermittlung.de eine Zeitarbeitsfirma?
Nein. Wir vermitteln direkt. Die Person wird bei Ihnen mit eigenem Arbeitsvertrag angestellt; eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt.
Wann fällt bei der Direktvermittlung ein Honorar an?
In drei Stufen: 25 % bei Auftragserteilung, 25 % bei Arbeitsantritt und 50 % erst nach bestandener Probezeit. Den größten Teil zahlen Sie also erst, wenn sich die neue Kraft bei Ihnen bewährt hat. Die Höhe richtet sich individuell nach der Position und wird vorab in unserem Angebot schriftlich festgehalten. Details finden Sie in unserem Beitrag zum Vergütungsmodell.
Wer ist nach der Vermittlung Arbeitgeber?
Sie. Arbeitsvertrag, Weisungsrecht und Lohnzahlung liegen vollständig bei Ihrem Unternehmen.
Unterstützen Sie auch beim Visum?
Ja. Mit Ihrer Vollmacht koordinieren wir das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG bei der Ausländerbehörde bis zur Vorabzustimmung und stimmen die weiteren Schritte mit Botschaft und Ausländerbehörde ab.
Lassen Sie uns über Ihre offene Stelle sprechen
Sie möchten eine Stelle dauerhaft besetzen – ohne Zeitarbeit? Rufen Sie Levent Bayram an unter +49 178 5219747 oder schreiben Sie an info@fachkraft-direktvermittlung.de.
